SMG - Schule miteinander gestalten.

Schule miteinander gestalten

Städtisches Meerbusch-Gymnasium

Musik

Musikunterricht am SMG

Am SMG findet regulär in allen Jahrgangsstufen Musikunterricht statt. In der Jahrgangsstufe 5 wird der Unterricht im Fach Musik ganzjährig mit jeweils 2 Wochenstunden erteilt, in Klasse 6 erfolgt er für die Dauer eines Halbjahres dreistündig, in Klasse 7 wird das Fach Musik erneut ganzjährig zweistündig erteilt. Die Jahrgangsstufen 8 – 10 erhalten jeweils für ein Halbjahr zweistündigen Musikunterricht. In der Oberstufe werden in allen Jahrgangsstufen regelmäßig Grundkurse mit jeweils 3 Wochenstunden angeboten, die als Klausurfach, auch im Hinblick auf einen Einbezug des Faches in die schriftliche oder mündliche Abiturprüfung, gewählt werden können.
Der Musikunterricht am SMG fußt auf den von ministerieller Seite vorgegebenen Kernlehrplänen. Dementsprechend finden die 3 verbindlichen Kompetenzbereiche „Rezeption“ (Analyse und Deuten von Musik), „Produktion“ (Musizieren und Gestalten von Musik) und „Reflexion“ (Erläutern und Beurteilen von Musik) gleichermaßen Berücksichtigung, um die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, ihre „künstlerisch-ästhetische Identität zu finden“, ihr „kreatives und musikalisches Gestaltungspotential zu entfalten und kulturelle Orientierung zu erlangen“ (KLP S I, S. 8-9). Für den Bereich „Produktion“ steht ein umfangreiches schuleigenes Instrumentarium zur Verfügung, wozu u.a. eine im Jahr 2020 mit neuen Instrumenten aktualisierte Keyboardausstattung im Klassensatz gehört. Insgesamt stellt die musikpraktische Vermittlung von Unterrichtsinhalten ein wesentliches Grundprinzip des Musikunterrichts am SMG dar.
Die Leistungsbewertung im Musikunterricht der SI erfolgt, wie in anderen Fächern auch, lediglich durch die Bewertung der „Sonstigen Mitarbeit“, da in Musik in der SI keine Klassenarbeiten geschrieben werden. Hierzu gehören neben der mündlichen Unterrichtsbeteiligung z.B. kurze schriftliche Lernerfolgskontrollen, Präsentationen von Gestaltungsaufgaben, szenische Darstellungen, Vertonungsaufträge, Referate, Heftführung. In der SII können neben der "sonstigen Mitarbeit" auch Klausuren in die Gesamtbewertung einfließen, sofern diese von den Schülerinnen und Schülern gewählt wurden.


 

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