SMG - Schule miteinander gestalten.

Schule miteinander gestalten

Städtisches Meerbusch-Gymnasium

Kalender 2026/27

 

Hausordnung

Diese Hausordnung soll dem Wohlergehen aller, die sich in unserer Schule aufhalten, dienen und gute Voraussetzungen für den Unterricht schaffen.
Jeder in der Schule soll durch sein Auftreten und Verhalten dazu beitragen, dass in der Schule eine angenehme Atmosphäre herrscht.


Folgende Grundsätze gelten an unserer Schule:
Jede Person unserer Schulgemeinde hat Anspruch darauf,
- dass ihre Würde geachtet wird,
- dass sie körperlich unverletzt bleibt,
- dass sie ihre jeweiligen Aufgaben ungestört und ohne unnötige Erschwernis durch andere erfüllen kann,
- dass ihr eigenes und das öffentliche Eigentum geschont werden,
- dass sie sich in einer sauberen Umgebung wohlfühlen kann.


Dies soll durch die Einhaltung folgender Regeln gewährleistet werden:
- Handlungen, mit denen man sich oder andere gefährdet, unterbleiben.
- Auf dem gesamten Schulgelände gilt Rauchverbot entsprechend den gesetzlichen Regelungen.
- Auf dem gesamten Schulgelände sowie allen schulischen Veranstaltungen gilt der Besitz und der Konsum von Cannabis entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Das Mitbringen von Cannabis an der Schule bzw. zu schulischen Veranstaltungen durch Volljährige ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Prävention nicht erwünscht.
- Der Eingang am Parkplatz kann während der allgemeinen Öffnungszeiten der Schule genutzt werden. Ein Aufenthalt an der Westseite des Schulgeländes ist nicht gestattet.
- Um Behinderungen und Verletzungsgefahr zu vermeiden, dürfen Fahrräder und alle anderen Zweiräder nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Unnötiges Verweilen an den Abstellplätzen muss vermieden werden.
- Vor und nach dem Unterricht halten sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Hof oder im Foyer auf. Der Aufenthalt in Unterrichtsräumen, Gängen oder Treppenhäusern ist nur in Ausnahmefällen gestattet.
- In den fünf Minuten vor der Unterrichtsstunde begeben sich Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler zum Unterrichtsraum.
- Schülerinnen und Schüler bringen ihre Lern- und Arbeitsmittel zügig vor den Raum, in dem der folgende Unterricht stattfindet.
- Der Zugang zu den Schließfächern ist unmittelbar vor und nach dem Unterricht erlaubt.
- Wenn die Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen ist, melden die Klassensprechenden oder die Kurssprechenden dies im Sekretariat.
- Jede Lerngruppe verlässt den Unterrichtsraum in ordnungsgemäßem Zustand.
- Wir weisen auf die aktuelle Nutzungsordnung für digitale Endgeräte hin.
- Schülerinnen und Schüler dürfen Fachräume und Stützpunkte der Lehrkräfte nur in deren Begleitung betreten.
- Beim Ertönen eines Alarmzeichens oder bei unmittelbarer Gefahr folgen die Schülerinnen und Schüler den Anweisungen der Lehrkräfte.
- Inventar und Einrichtung der Schule sind pfleglich zu behandeln.
- Bei Beschädigung von Schuleinrichtungen ist die Hausmeisterei oder das Sekretariat oder eine Lehrkraft zu benachrichtigen.
- Technische Geräte der Schule dürfen nur durch die Fachlehrkraft oder eine beauftragte Schülerin / beauftragten Schüler bedient werden.
- Jede Person ist verpflichtet, ihren Abfall zu entsorgen und zur Sauberkeit des Hauses und des Geländes beizutragen.
- Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den Anweisungen einer Lehrkraft Folge zu leisten.

Diese Hausordnung wurde in den Gremien der Eltern, Lehrkräfte und Schülerschaft beraten. Die Mitglieder der Schulkonferenz haben ihr in der Sitzung am 28.05.2008 zugestimmt. Am 11.08.2008 trat sie in Kraft. Durch Beschluss der Schulkonferenz vom 03.06.2009 wurde die Fassung überarbeitet und am 09.06.2010 der vom Schulträger mitgeteilten Rechtslage angepasst. Ergänzt durch Beschluss der Schulkonferenz vom 24.04.2013 und 29.10.2025 wurde die Fassung überarbeitet und an die Empfehlung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen angepasst.


Zusatz für Lehrkräfte!
Grundsätze zum Verfahren bei Verstößen gegen die Hausordnung:
1. Wird ein Verstoß gegen die Hausordnung festgestellt, so regelt die betreffende Lehrkraft dies im Rahmen ihrer Möglichkeiten und informiert ggf. die Klassenleitung oder die Stufenleitung.
2. Ist eine Regelung durch die Klassenleitung angeraten, so entscheidet diese über eine weitergehende Maßnahme, vornehmlich soziale Dienste für die Schulgemeinschaft, und informiert die Eltern.

Hier geht es zum Download der Hausordnung als PDF. 

Hier finden Sie den Download der aktuellen Nutzungsordnung für digitale Endgeräte.

 

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