SMG - Schule miteinander gestalten.

Schule miteinander gestalten

Städtisches Meerbusch-Gymnasium

Vertretungskonzept

Regelungen für Vertretungsunterricht am SMG

Die Lehrerkonferenz hat in ihrer Sitzung am 11.11.2010 folgende Regelungen für den Vertretungsunterricht beschlossen:

Für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I gilt eine Kernunterrichtszeit von mindestens vier Unterrichtsstunden täglich. Der Unterrichtsbeginn ist in der Regel spätestens zur zweiten Stunde. Von dieser Regelung ausgenommen ist der Unterricht in der Schulfahrtenwoche vor den Herbstferien.

  • Für Vertretungsstunden, die durch vorhersehbare Abwesenheit anfallen, stellen die Fachlehrer Arbeitsmaterial zur Verfügung.
  • In einer Vertretungsstunde werden folgende Unterrichtsgegenstände behandelt (Prioritätenreihenfolge):
  • Material, das der zu vertretende Fachlehrer bereitstellt (MiM: Material in Mappe) oder Aufgaben, die der Fachlehrer im Klassenbuch vermerkt (MiK: Material im Klassenbuch).
  • Der Vertretungslehrer behandelt einen Gegenstand seines Faches oder einen Gegenstand allgemein bildender Natur. (Unterhaltungsfilme dürfen ohne Unterrichtsbezug nicht gezeigt werden.)
  • Ein Arbeitsblatt aus der Materialmappe, in der für jede Klasse Arbeitsblätter zur Wiederholung von Inhalten aus dem Unterricht der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen des Vorjahres bereitgehalten werden. Es können auch andere geeignete Materialien etwa aus anderen Fächern diesem Materialpool hinzugefügt werden. Die Bearbeitung dieser Blätter wird dem Lehrer des jeweiligen Faches durch Übergabe der Schülerarbeiten nachgewiesen. Der Fachlehrer nimmt die Arbeiten in geeigneter Weise zur Kenntnis.
  • Der behandelte Gegenstand ist im Klassenbuch/ Kursheft zu vermerken.
  • Wird eine planmäßige Stunde in eine Vertretungsstunde vorgezogen, so wird das vom Lehrer bereitgestellte Material (MiM) vom Fachlehrer der vorgezogenen Stunde verteilt und ist als Hausaufgabe zu bearbeiten. In gleicher Weise ist eine für die Stunde gestellte Aufgabe (MiK) in diesem Fall zu Hause anzufertigen.

  • Die Schüler sind verpflichtet, sich am Ende eines jeden Schultages den Vertretungsplan anzuschauen und am nächsten Tag ihr Arbeitsmaterial für den Vertretungsunterricht bereit zu halten. Sie beteiligen sich am Unterricht und erledigen die gestellten Aufgaben.

  • Die Eltern wirken auf eine entsprechende Leistungsbereitschaft hin.

  • Sollte in einer Vertretungsstunde ein geordneter Ablauf nicht möglich sein, da Schüler ihr Arbeitsmaterial nicht mitgebracht haben oder den Unterricht erheblich stören, so teilt der Vertretungslehrer dies der Schulleitung mit. Die Schulleitung wird dann die Elternschaft der Klasse und/oder die Eltern der betroffenen Schüler umgehend informieren.

  • Schüler der Oberstufe sind verpflichtet, das Arbeitsmaterial für das eigenverantwortliche Arbeiten (EVA), das in der Ablage neben dem Eingang des Sekretariates bereitliegt (MiS: Material im Sekretariat), abzuholen und zum angegebenen Termin zu bearbeiten. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des EVA-Konzeptes (siehe Oberstufenheft).

  • Für Schüler der Oberstufe, besonders die der Einführungsphase, werden die Aufgaben der Zentralen Prüfung 10 in der Schulbücherei zu Übungszwecken bereitgehalten.

  • Weiterhin sollen durch die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe die Arbeitsmöglichkeiten in der Schulbücherei genutzt werden.

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