Auslandsaufenthalte
Wann kann man Zeit (3-12 Monate) an einer Schule im Ausland verbringen?
Beurlaubt werden Schüler dazu während der beiden ersten Jahre der gymnasialen Oberstufe, d.h. im Jahrgang EF oder Q1.
Bei einer Beurlaubung für EF/I wird die Schullaufbahn nach Rückkehr in EF/II fortgesetzt.
Bei einer Beurlaubung für die Jahrgangsstufe Q1 wird das Jahr eingeschoben, d.h. nach Rückkehr erfolgt der Eintritt wieder in die Q1.
Bei einer einjährigen Beurlaubung für die EF oder einer halbjährigen Beurlaubung für EF/II kann die Schullaufbahn nach Rückkehr in der Q1 fortgesetzt werden, wenn ein bestimmter Leistungsstand auf den Zeugnissen der Klassen 9/I oder 9/II festzustellen ist (im Durchschnitt befriedigend, keine fünf, und in den schriftlichen Fächern nur eine vier).
Wie organisiert man so einen Auslandsaufenthalt?
Für die Organisation und Durchführung solcher Aufenthalte im Ausland während der Schulzeit werben inzwischen viele Anbieter. Die Schule bekommt deren Prospekte und Informationsmaterial und gibt sie gerne an Sie weiter. Allerdings sind die Angebote in Preis und Leistung im Wesentlichen identisch.
Daher führen wir eine Befragung unserer „Auslandsrückkehrer“ der letzten Schuljahre durch, um Ihnen auch Hilfen bei der Auswahl der passenden Organisation zu bieten.
Die Auswertung der Befragung zeigt, dass über 50% der Teilnehmer doch über erhebliche Mängel in wichtigen Bereichen klagen, wie die fehlende Betreuung vor Ort, die willkürliche Auswahl der Gastfamilien oder alleine die Tatsache, dass einige Veranstalter bis zu 40 deutsche Schüler an dieselbe Schule im Ausland schicken.
Wir stellen Ihnen die Erfahrungen der SMG Schüler/innen natürlich gerne zur Verfügung.
Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an Herrn Rainer Ruhwedel, zu erreichen in der Schule oder, noch schneller, per Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.